BfN warnt Urlauber vor exotischen Mitbringeln

Delphin

Bundesamt für Naturschutz warnt Urlauber vor exotischen Mitbringseln

Illegale Einfuhr von Souvenirs gestiegen

Prof. Dr. M. Uppenbrink: Auch im Urlaub die Natur schützen

Die Schnitzerei aus Elfenbein oder der farbenprächtige Falter hinter Glas: Exotische Souvenirs beeindrucken durch ihre Besonderheit und durch ihre Einzigartigkeit. Viele Touristen wissen aber nicht, daß ein Kauf solcher Erinnerungßtücke ein böses Erwachen nach sich ziehen kann. Denn viele exotische Tier- und Pflanzenarten und auch Produkte daraus unterliegen mittlerweile strengen Einfuhrbestimmungen.

Martin Uppenbrink, Präsident des Bundesamtes für Naturschutz: "Wir möchten nicht die Touristen kriminalisieren. Das Bundesamt mußte aber feststellen, daß die verbotene Einfuhr von geschützten Tier- und Pflanzenarten in die Bundesrepublik Deutschland in den vergangenen Jahren wieder zugenommen hat. Dieser Trend scheint noch weiter anzuhalten. Das BfN hat für die Jahre zwischen 1993 und 1995 eine Statistik über die Beschlagnahmen erstellt. Die Zahl der Aufgriffsfälle ist im Jahr 1993 von 1516 auf 1944 Fälle im Jahr 1995 gestiegen. 1995 wurden dabei mehr als 71.000 geschützte Exemplare beschlagnahmt.

Dieser Trend hat sich auch in den Jahren 1996 und 1997 fortgesetzt. Nach Angaben des Hauptzollamtes Frankfurt am Main - Flughafen -, einem der Haupteinfuhrstellen in Deutschland, wurden in den Monaten Januar bis April dieses Jahres mehr Aufgriffe verzeichnet die im Jahr 1993.

Nach Einschätzung des BfN ist zwar der gewerbliche Schmuggel und die organisierte Kriminalität im Bereich des illegalen Handels mit geschützten Arten immer noch bedeutend. Dennoch spielen bei den Beschlagnahmen die privaten Mitbringsel immer mehr eine Rolle. Das BfN führt die gestiegene Einfuhr der unerlaubten Souvenirs zurück auf den allgemein gestiegenen Fernreiseverkehr, den Wunsch nach einer Urlaubserinnerung durch ein Souvenir sowie eine weitverbreitete Unkenntnis über die zu beachtenden gesetzlichen Vorschriften.

Von dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (Convention International Trade in Endangered Species, kurz WA) werden ca. 7.000 Tier- und 24.000 Pflanzenarten erfaßt. Tiere und Pflanzen dieser Arten. Aber auch daraus hergestellte Teile und Erzeugnisse (Exemplare) dürfen in der Regel nur mit einem CITES-Dokument ein- und ausgeführt werden.

Diesen Dokumentenpflichten unterliegen auch Riesenmuscheln. Fechterschnecken und Korallen sowie Reptilienlederwaren, z.B. Uhrenarmbänder, Geldbörsen, Gürtel. Handtaschen, Schuhe, aber auch Schmetterlingspräparate. Ebenso dürfen Schnitzereien aus Elfenbein sowie Schmuckstücke z.B. verziert mit Elefantenhaar, nicht eingeführt werden. Besonderes Interesse scheinen Touristen auch an lebenden Tieren und Pflanzen zu haben, zum Beispiel Affen. Schildkröten und anderen Reptilien sowie Kakteen und Orchideen. Ein Grund für den Erwerb von Reptilien in osteuropäischen Ländern ist der gegenüber in Deutschland zu zahlende geringere Kaufpreis. Dieser Vorteil nutzt jedoch nichts, wenn das Tier mangels der erforderlichen Dokumente beschlagnahmt wird und zusätzlich eine Strafe oder ein Bußgeld zu entrichten ist.

Martin Uppenbrink: "Bei Verstössen gegen die Dokumentenpflicht muß der Tourist damit rechnen, daß ihm das geschützte Exemplar weggenommen wird und er zumindest eine Geldbuße zu bezahlen hat. Das Bundesamt für Naturschutz rät daher, sich vor der Reise in ein Urlaubsland zu informieren, welche Bestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von geschützten Exemplaren gelten. Beteiligen Sie sich nicht am illegalen Tier- und Pflanzenhandel. Helfen Sie, das Problem zu lösen, statt durch Einfuhr geschützter Exemplare ohne die erforderlichen CITES-Dokumente dazu beizutragen !

Als artenschutzrechtlich unbedenkliche Souvenirs empfiehlt das BfN Erzeugnisse des ländestypischen Textil- und Keramikhandwerks. Es gilt das Motto: Im Zweifel lieber für die Natur !" Bundesamt für Naturschutz und Bundesumweltministerium informieren die breite Öffentlichkeit durch Broschuren und spezielle Informationsschreiben. Im Zusammenhang mit der Neuregelung des europaischen Artenschutzrechtes zum 1. Juni 1997 hat das BfN ein neues Faltblatt herausgebracht, das sich insbesondere auch an die breite Öffentlichkeit richtet.

Was der Tourist wissen sollte:

Souvenirs aus Elfenbein oder Elefantenleder

Obwohl der internationale Handel mit Elfenbein und Elefantenprodukten seit 1990 verboten wurde, werden noch immer Schnitzereien aus Elfenbein, Geldbörsen aus Elefantenleder, präparierte Elefantenfüße, oder mit Elfenbein verzierte Schmuckstücke zum Verkauf angeboten. Lassen Sie sich nicht in Versuchung bringen, Elfenbeingegenstände als Souvenir mit nach Hause zu bringen.
(Anm: Dies gilt auch noch nach dem 1.6.97 !!!)

Erzeugnisse aus Meeresschildkröten

Erzeugnisse aus Schildkrötenpanzern, z.B. auch in Form von Musikinstrumenten, oder aber Schmuckkämme oder Brillen aus Schildpatt dürfen nicht eingeführt werden.

Lebende Vögel oder Vogelpräparate

Einige Arten der Amazonen, Aras, Kakadus und Sittiche, aber auch Greifvögel wie Adler und Falken sind von der Ausrottung bedroht. Es ist nicht erlaubt, Papageien, Greifvögel und zahlreiche andere Vögel lebend oder ausgestopft bei uns einzuführen.

Wohnungen sind kein Lebensraum für Affen

Affen sind niedlich und werden in den Ursprungsländern leider oft in erbärmlichem Zustand gehalten. Aber Vorsicht ! Fallen Sie nicht auf diesen Verkaufstrick herein ! Ihr Mitleid soll erregt werden, damit Sie das Tier kaufen. Für alle Affen gelten die strengen Schutzbestimmungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens. Die Einfuhr lebender Exemplare in die EU für private Zwecke oder den Zootierhandel ist verboten.

Reptil-Lederwaren

Vielfach werden Lederwaren, wie Taschen, Schuhe, Gürtel oder Geldbörsen angeboten, die aus den Häuten von Schlangen, Krokodilen, Waranen oder Echsen hergestellt werden. Alle diese Tiere unterliegen dem internationalen Schutz, auch die aus ihren Häuten hergestellten Erzeugnisse. Die Ausfuhr aus ihrem Urlaubsland und die Einfuhr in die EU sind nur zulässig, wenn die erforderlichen CITES-Dokumente vorgelegt werden können.

Schmetterlinge in Schaukästen

Wegen ihrer schillernden, bunten Flügel sind präparierte Schmetterlinge ein beliebtes Reiseandenken. Für einige Arten aber ist die Einfuhr grundsätzlich verboten, für andere sind amtliche CITES-Dokumente erforderlich.

Korallen, Muschel- und Schneckenschalen

Korallenriffe sind sehr empfindliche Biotope, von denen das Überleben einer Vielzahl von Meerestieren abhängt. Viele Länder haben das Sammeln, den Verkauf und den Export von Korallen und Muscheln oder Schnecken verboten. Ohne eine ausgestellte CITES-Ausfuhrgenehmigung oder der schriftlichen Bestätigung der zuständigen Verwaltungsbehörde, daß keine Genehmigungspflicht besteht, können Sie nicht sicher sein, daß es sich nicht um geplünderte Meeresschätze handelt, die illegal der Natur entnommen wurden.

Kakteen, Orchideen und andere Pflanzen

Der Handel mit Orchideen, Kakteen, Palmfarnen, Tillandsien (Luftnelken) und anderen attraktiven Pflanzen ist durch einen Dokumentenzwang streng geregelt. Zwar können gezüchtete Pflanzen mit den erforderlichen Dokumenten in die Europäische Gemeinschaft eingeführt werden, jedoch ist ohne diese mit der Einleitung von strafrechtlichen Maßnahmen zu rechnen.

Beschlagnahmen von Bundesbehörden (Excerpt bezogen auf Tier- und Pflanzengruppen) 199319941995
FälleExemplareFälleExemplareFälleExemplare
lebende Säugetiere 3 3 23 79 16 67
Elfenbein, Felle, Säugetiert. (1 386 6813 (2 377 1244 369 1450
Vögel 107 61356 (3 134 9561 152 11876
Vogelpräparate 128 376 126 198 71 227
Lebende Reptilien 84 3315 (4 113 1759 113 1081
Reptil-Lederwarenerzeugnisse (5 516 3804 (6 388 2030 340 1281
Lebende Amphibien 5 162 4 70 6 738
Knochenfische, Störeier 31 51893 (7 15 91 20 25110 (7
Insekten, Vögelflügler 12 103 16 329 32 15547 (8
Spinnentiere 2   25   9 124
Muscheltiere 23 4329 (9 35 251 117 815
Schnecken 24 41 84 133 229 413
Korallen 106 517 150 786 277 2539
Kakteen, auch Rainsticks 55 5567 (10 100 1309 160 4324
Orchideen 34 2361 32 2319 33 5714
Gesamtmenge 1516   1597  1944  

1. Unter Elfenbein sind Stoßzähne, Schnitzereien und Schmuckstücke zu verstehen. Felle stammen von Katzenartigen, Wolf, Braunbär, Hartmann-Bergzebra und Rotmarder. Unter Säugetierteilen fallen auch Gewebeprodukte von Affen, Moschus und medizinische Produkte aus Tigerteilen.
2. darunter ein Fall mit 2.700 Eisfuchsfellen sowie ein Fall mit fast 2.000 Affen-Gewebeprodukten.
3. darunter ein Fall mit 57.600 Wachteln.
4. darunter ein Fall mit 2.000 Rotwangen- Schmuckschildkröten
5.Dabei handelt es sich um Uhrenarmbänder, Gürtel, Geldbörsen und Taschen.
6.In einem Fall handelt es sich um eine Durchfuhr von 1.076 Krokodilhäuten von Kolumbien nach Thailand.
7.darunter in 1993 ein Fall mit 50.000 Löffelstöreiern und in 1995 einer mit 25.000 Löfelstöreiern.
8.darunter in fünf Fällen 13.677 Exemplare.
9.darunter ein Fall mit 4.100 Riesenmuscheln.
10.darunter ein Fall mit 3.700 Kakteen sowie ca. 1.000 Rainsticks-Musikinstrumenten aus Kakteenholz, in 1995 nur ca. 600 dieser Musikinstrumente.

BfN Pressemitteilung


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